S1: |
Unter
Verschluß aufbewahren. |
S2: |
Darf
nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
S3: |
Kühl
aufbewahren. |
S4: |
Von
Wohnplätzen fernhalten. |
S5: |
Unter
... aufbewahren (geeignete Schutzflüssigkeit ist anzugeben). |
Merck
S5.1: |
Unter
Wasser aufbewahren. |
Merck
S5.2: |
Unter
Petroleum aufbewahren. |
Merck
S5.3: |
Unter
Paraffinöl aufbewahren |
Riedel-de
Haen S5A: |
Unter
Paraffinöl aufbewahren. |
Riedel-de
Haen S5B: |
Unter
Petroleum aufbewahren. |
Riedel-de
Haen S5C: |
Unter
Schutzflüssigkeit aufbewahren. |
S6: |
Unter
... aufbewahren (inertes Gas ist anzugeben). |
Merck
S6.1: |
Unter
Stickstoff aufbewahren. |
Merck
S6.2: |
Unter
Argon aufbewahren. |
Merck
S6.3: |
Unter
Kohlendioxid aufbewahren. |
Riedel-de
Haen S6A: |
Unter
Schutzgas aufbewahren. |
Riedel-de
Haen S6B: |
Unter
Stickstoff aufbewahren. |
Riedel-de
Haen S6C: |
Unter
Argon aufbewahren. |
S7: |
Behälter
dicht geschlossen halten. |
S8: |
Behälter
trocken halten. |
S9: |
Behälter
an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S10
(veraltet): |
Inhalt
feucht halten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom
26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
S11(veraltet): |
Zutritt
von Luft verhindern.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom
26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
S12: |
Behälter
nicht gasdicht verschließen. |
S13: |
Von
Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. |
S14: |
Von
... fernhalten. (Inkompatible Substanzen sind anzugeben.) |
Merck
S14.1: |
Von
Reduktionsmittel, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten. |
Merck
S14.2: |
Von
oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten. |
Merck
S14.3: |
Von
Eisen fernhalten. |
Merck
S14.4: |
Von
Wasser und Laugen fernhalten. |
Merck
S14.5: |
Von
Säuren fernhalten. |
Merck
S14.6: |
Von
Laugen fernhalten. |
Merck
S14.7: |
Von
Metallen fernhalten. |
Merck
S14.8: |
Von
oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten. |
Merck
S14.9: |
Von
brennbaren organischen Substanzen fernhalten. |
Merck
S14.10: |
Von
Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten. |
Merck
S14.11: |
Von
brennbaren Stoffen fernhalten. (Entspricht S17!) |
S15: |
Vor
Hitze schützen. |
S16: |
Von
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. |
S17: |
Von
brennbaren Stoffen fernhalten. |
S18: |
Behälter
mit Vorsicht öffnen und handhaben. |
S20: |
Bei
der Arbeit nicht essen und trinken. |
S21: |
Bei
der Arbeit nicht rauchen. |
S22: |
Staub
nicht einatmen. |
S23: |
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol
nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben). |
Merck
S23.1: |
Gas
nicht einatmen. |
Merck
S23.2: |
Dampf
nicht einatmen. |
Merck
S23.3: |
Aerosol
nicht einatmen. |
Merck
S23.4: |
Rauch
nicht einatmen. |
Merck
S23.5: |
Dampf/Aerosol
nicht einatmen. |
Riedel-de
Haen S23A: |
Gas
nicht einatmen. |
Riedel-de
Haen S23B: |
Rauch
nicht einatmen. |
Riedel-de
Haen S23C: |
Aerosol
nicht einatmen. |
S24: |
Berührung
mit der Haut vermeiden. |
S25: |
Berührung
mit den Augen vermeiden. |
S26: |
Bei
Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. |
S27: |
Beschmutzte,
getränkte Kleidung sofort ausziehen. |
S28: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (Mittel sind
anzugeben). |
Merck
S28.1: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. |
Merck
S28.2: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. |
Merck
S28.3: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife,
möglichst auch mit Polyethylenglycol 400. |
Merck
S28.4: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol
300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife. |
Merck
S28.5: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol
400. |
Merck
S28.6: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol
400 und und anschließend Reinigung mit viel Wasser. |
Merck
S28.7: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und saurer
Seife. |
Riedel-de
Haen S28A: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Kupfersulfatlösung
2 %. |
Riedel-de
Haen S28B: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol. |
Riedel-de
Haen S28C: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol
/ Ethanol (1:1). |
Riedel-de
Haen S28D: |
Bei
Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. |
S29: |
Nicht
in die Kanalisation gelangen lassen. |
S30: |
Niemals
Wasser hinzufügen. |
S31
(veraltet): |
Von
explosionsfähigen Stoffen fernhalten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom
26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
S33: |
Maßnahmen
gegen elektrostatische Aufladungen treffen. |
S34
(veraltet): |
Schlag
und Reibung vermeiden.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom
26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
S35: |
Abfälle
und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
Merck
S35.1: |
Abfälle
und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt
werden. |
S36: |
Bei
der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. |
S37: |
Geeignete
Schutzhandschuhe tragen. |
S38: |
Bei
unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. |
S39: |
Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen. |
S40: |
Fußboden
und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material ist Hersteller
anzugeben). |
Merck
S40.1: |
Fußboden
und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen. |
Riedel-de
Haen S40A: |
Fußboden
und verunreinigte Gegenstände mit Jodkohle reinigen. |
S41: |
Explosions-
und Brandgase nicht einatmen. |
S42: |
Bei
Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Geeignete
Bezeichnung(en) sind anzugeben.) |
S43: |
Zum
Löschen ... (Löschmittel ist anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die
Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".) |
Merck
S43.1: |
Zum
Löschen Wasser verwenden. |
Merck
S43.2: |
Zum
Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden. |
Merck
S43.3: |
Zum
Löschen Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden. |
Merck
S43.4: |
Zum
Löschen Kohlendioxid verwenden. Kein Wasser verwenden. |
Merck
S43.6: |
Zum
Löschen Sand verwenden. Kein Wasser verwenden. |
Merck
S43.7: |
Zum
Löschen Metallbrandpulver verwenden. Kein Wasser verwenden. |
Merck
S43.8: |
Zum
Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel verwenden. Kein
Wasser verwenden. |
Riedel-de
Haen S43A: |
Zum
Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden. |
S44
(veraltet): |
Bei
Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett
vorzeigen.)
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom
26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
S45: |
Bei
Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses
Etikett vorzeigen.) |
S46: |
Bei
Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. |
S47: |
Nicht
bei Temperaturen über .. °C aufbewahren (Temperatur ist anzugeben). |
FU-Sicherheitsdatenbank
S4730: |
Nicht
bei Temperaturen über 30 °C aufbewahren. |
FU-Sicherheitsdatenbank
S4740: |
Nicht
bei Temperaturen über 40 °C aufbewahren. |
S48: |
Feucht
halten mit ... (Geeignetes Mittel ist anzugeben.) |
Merck
S48.1: |
Feucht
halten mit Wasser. |
Riedel-de
Haen S48A: |
Feucht
halten mit Wasser. |
S49: |
Nur
im Originalbehälter aufbewahren. |
S50: |
Nicht
mischen mit ... (Inkompatible Substanz ist anzugeben.) |
Merck
S50.1: |
Nicht
mischen mit Säuren. |
Merck
S50.2: |
Nicht
mischen mit Laugen. |
Merck
S50.3: |
Nicht
mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren
Salzen. |
S51: |
Nur
in gut gelüfteten Bereichen verwenden. |
S52: |
Nicht
großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. |
S53: |
Exposition
vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen. |
S54
(veraltet): |
Vor
Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93
nicht mehr vorgesehen.) |
S55
(veraltet): |
Vor
Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der
Technik behandeln.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93
nicht mehr vorgesehen.) |
S56: |
Diesen
Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
S57: |
Zur
Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. |
S58
(veraltet): |
Als
gefährlichen Abfall entsorgen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93
nicht mehr vorgesehen.) |
S59: |
Information
zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten
erfragen. |
S60: |
Dieser
Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. |
S61: |
Freisetzung
in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen/Sicherheitsdatenblatt
zu Rate ziehen. |
S62: |
Bei
Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen
und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. |
S63: |
Bei
Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und
ruhigstellen. |
S64: |
Bei
Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei
Bewußtsein ist.) |