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Entsorgungsmaßnahmen

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ACHTUNG: Bei jedem Versuch müssen die übrigen, nicht verwendeten Chemikalien sowie die bei den Reaktionen entstehenden Produkte fachgerecht entsorgt werden. Vor dem Beginn jedes Experimentes muß geklärt werden, welche Abfälle und Reste entstehen und wie diese gefahrlos entsorgt werden können. Ansonsten darf der Versuch nicht durchgeführt werden! (Beachten sie insbesondere die Hinweise in der Versuchsbeschreibung) Im folgenden sind nur allgemeine Ratschläge zur Entsorgung von Chemikalien aufgeführt.

  • Beachten sie bitte folgende Grundregeln Go
  • Entsorgungshinweise spezieller Stoffgruppen Go
  • Weitere Entsorgungsmöglichkeiten Go
  • E-Sätze (die Abkürzung für Entsorgungsratschläge) Go

  • Weitere Informationen über die Entsorgung der verwendeten Chemikalien finden sie im Link-Bereich
 
 
 

Beachten sie bitte folgende Grundregeln: Up

  • Abfälle möglichst vermeiden, zumindest vermindern.
  • Abbaubares kann im Stoffkreislauf verbleiben, um abgebaut zu werden.
  • Nicht Abbaubares muss dem Kreislauf entzogen werden.
  • Wiederverwertbares sollte nach Möglichkeit wiederverwertet werden.
  • Die Menge an eingesetzten Stoffen ist möglichst gering zu halten. Gerade soviel einsetzen, dass der Effekt aus dem Experiment gerade noch deutlich sichtbar ist.

Entsorgungshinweise spezieller Stoffgruppen: Up
Der folgende Link verweist auf die Entsorgungshinweise der FU Berlin. Diese Richtlinien sind primär für das Institut für Chemie und Biochemie entworfen und basieren auf bestehenden Vorschriften und den vor Ort mit den Entsorgungsunternehmen ausgehandelten Auflagen.

=> Entsorgungshinweise für spezielle Stoffgruppen <=

Dabei werden im Detail die Entsorgungshinweise folgender Stoffgruppen vorgestellt:
 
  • Aluminiumoxid
  • Bleisalze
  • Brom
  • Calciumchlorid
  • Chlor
  • Chlorsulfonsäure
  • Chromverbindungen
  • Cyanide
  • Filter
  • Glasabfälle
  • Glycerin
  • Hydrazin
  • Hydrierkatalysatoren
  • Iod
  • Iodid
  • Kalium
  • Kieselgel
  • Kupfersalze
  • Lithiumaluminiumhydrid
  • Magnesiumsulfat
  • Manganverbindungen
  • Metallalkyle
  • Natrium
  • Natriumsulfat
  • Organische Lösungsmittel (halogenfrei)
  • Organische Lösungsmittel (halogenhaltig)
  • Organische
    Filtrationsrückstände
  • Paraffin
  • Peroxide
  • Quecksilber, elementar
  • Quecksilberverbindungen
  • Radikalstarter
  • Säurechloride
  • saure Reaktionsgase
  • Schwefelsäure
  • Silbersalze
  • WOODsche Metallegierung
  • Zinksalze
  • Zinnsalze
  • Von der Annahme ausgeschlossene Substanzen

In anderen Institutionen kann die Entsorgung im Detail anders geregelt sein. Soweit die Abfälle chemisch zu behandeln sind, sind die entsprechenden Arbeitsvorschriften in den Experimenten auf dieser Seite entweder selbst entwickelt oder aber aus seriösen Quellen übernommen. Die Veröffentlichung auf Experimentalchemie.de erfolgt ohne Gewährleistung.

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten: Up
Ammoniumdichromat (explosionsgefährlich mit weniger als 15% Wasseranteil, krebserzeugend) mit Wasser anfeuchten und im Originalbehälter einem Entsorgungsunternehmen abgeben

Brom (bildet sehr giftige Dämpfe) mit Wasser verdünnen und mit Natriumthiosulfat zu Bromid reduzieren

Chromate erst mit Hydrogensulfit in schwerlösliche dreiwertige Verbindungen überführen. Weiter wie Schwermetallverbindungen.

Feste ungiftige Stoffe im Kunststoffbeutel oder Behälter sammeln und zur Deponie geben. Z.B.: Kohlepulver, kleine Reste Zinkpulver, Kalk, Gips u.ä.

Halogenierte Kohlenwasserstoffe in Behälter "Halogenierte Kohlenwasserstoffe" und in den Sondermüll

Kaliumchlorat (altes Kaliumchlorat ist oft verunreinigt und daher stark explosionsgefährlich!) mit Wasser verdünnen und in den Ausguss geben

Natrium und Kalium (Bildung exlosionsfähiger Gasgemische bei Kontakt mit Wasser) kleine Mengen in größere Portionen Brennspiritus geben, bei Kalium Butanol verwenden, umrühren und 3 Tage stehen lassen, dann am besten einem Entsorgungsunternehmen abgeben (Vorsicht: brennbar, kann sich ggf. selbst entzünden!)

weißer Phosphor (sehr giftig, dies gilt auch für das Absperrwasser, selbstentzündlich an der Luft) im Absperrwasser und einem sicher schließenden Gefäß einem Entsorgungsunternehmen abgeben; Geräte, die mit weißem Phosphor in Berührung kamen, ausglühen und sorgfältig verbrennen, Glasgeräte mit Kaliumpermanganat spülen.  

Organische Lösungsmittel in Behälter für organische Abfälle und Sondermüll

Pikrinsäure (stark explosionsgefährlich mit weniger als 23% Wasseranteil) mit Wasser anfeuchten und im Originalbehälter mit Beschriftung ("Pikrinsäure angefeuchtet") einem Entsorgungsunternehmen abgeben.

Quecksilber (sehr giftig, vor allem die Dämpfe) Metallisches Quecksilber aufsammeln mit Quecksilberzange, ggf. mitspitzer Pipette und Saugflasche oder Mercurisorb® und dem Recycling ggf. dem Sondermüll zuführen, dies gilt auch bei zerbrochenen Quecksilberthermometern; mit Quecksilber darf nur über einer Schale oder einem dichten Tablett gearbeitet werden; Reste von Quecksilber oder seinen Salzen dürfen keinesfalls in den Müll oder in den Abfluss gegeben werden, dies gilt auch für Batterien; sie müssen gesondert gesammelt und einem Entsorgungsunternehmen abgegeben werden

Quecksilberverbindungen mit konz. HNO3 lösen. Neutralisieren pH 5-7. Weiter wie Schwermetallverbindungen.

Säuren, Basen, Salzlösungen (soweit kein Hg, Cd, Pb o.ä.). Kleinere verdünnte Mengen gehören in den Ausguss. Größere Mengen sammelt man gemeinsam in einem Behälter, neutralisiere sie auf pH 8 (z.B. Kalk, NaOH, HCl), gebe die überstehende Flüssigkeit in den Ausguss, den Schlamm in einen Plastikbehälter und diesen zur Deponie. Eisen-, Zink-, Aluverbindungen sind in kleineren Mengen problemlos.

Schwermetallverbindungen (z.B. Hg, Cd, Pb,) sammeln und neutralisieren (pH 5-7), fälle mit Natriumsulfid als schwerlösliche Metallsulfide: Sondermüll.

Schwefelkohlenstoff und Ether (sehr leicht flüchtig, bilden mit Luft explosionsfähige Gemische) Kleinere Reste im Abzug oder im Freien abbrennen; kühl und in dichten Gefäßen lagern; größere Reste einem Entsorgungsunternehmen abgeben

Tetrachlorkohlenstoff (sehr giftig, umweltgefährlich) Reste im Sammelgefäß "halogenhaltige organische Stoffe" entsorgen

Feste ungiftige Stoffe im Kunststoffbeutel oder Behälter sammeln und zur Deponie geben. Z.B.: Kohlepulver, kleine Reste Zinkpulver, Kalk, Gips u.ä.

 
 

E-Sätze (Entsorgungsratschläge): Up
E-Satz
Entsorgungsratschläge - E-Sätze
Anzuwenden u.a. auf
E 1
Verdünnen, in den Ausguß geben (WGK 0 bzw. 1)

kleinste Portionen reizender, gesundheitsschädlicher, brandfördender Stoffe; - soweit wasserlöslich

E 2
Neutralisieren, in den Ausguß geben

saure und basische Stoffe

E 3
In den Hausmüll geben, gegebenenfalls in PE-Beutel (Stäube)

Feststoffe, soweit nicht andere Ratschläge gegeben sind

E 4
Als Sulfid fällen

Schwermetallsalze

E 5
Mit Calcium-Ionen fällen, dann E1 oder E3

lösliche Fluoride, Oxalate

E 6
Nicht in den Hausmüll geben

brandfördernde Stoffe; explosionsgefährliche Stoffe

E 7
Im Abzug entsorgen; wenn möglich verbrennen

absorbier- oder brennbare gasförmige Stoffe

E 8
Der Sondermüllbeseitigung zuführen (Adresse zu erfragen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung)

Laborabfälle im Sinne der TA Abfall

E 9
Unter größter Vorsicht in kleinsten Portionen reagieren lassen (z.B. offen im Freien verbrennen)

explosionsgefährliche Stoffe und Gemische

E 10
In gekennzeichneten Glasbehältern sammeln:
1. "Organische Abfälle - halogenhaltig"
2. "Organische Abfälle - halogenfrei"
organische Verbindungen
- halogenhaltig
- halogenfrei
E 11
Als Hydroxid fällen (pH 8), den Niederschlag zu E8

gelöste Schwermetallsalze

E 12
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (S-Satz 29)

brennbare nicht wasserlösliche Stoffe, sehr giftige Stoffe

E 13
Aus der Lösung mit unedlerem Metall (z.B. Eisen) als Metall abscheiden (E14, E3)

z.B. Verbindungen von Chrom oder Kupfer

E 14
Recycling-geeignet (Redestillation oder einem Recyclingunternehmen zuführen)

z.B. Verbindungen von Aceton, Quecksilber, Blei

E 15
Mit Wasser vorsichtig umsetzen, evtl. freiwerdende Gase verbrennen oder absorbieren oder stark verdünnt ableiten

Carbide, Phosphide, Hydride

E 16
Entsprechend den Ratschlägen in Anlage 5.1 beseitigen